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Sondernutzungsvorschriften

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McPoster.com arbeitet auf der Grundlage der von den Kommunen erteilten Vorschriften.
Weitere Informationen finden Sie auch unter Behördliche Genehmigungen

Übliche kommunale Vorschriften lauten:

1. Eine Befestigung darf nur mit kunststoffummantelten Draht an Beton- und Zinkmasten erfolgen.

2. Die Werbeträger dürfen den Straßenverkehr nicht behindern, Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen müssen freigehalten werden.

3. Die Schilder dürfen nicht reflektieren.

4. Werbeplakate dürfen nicht geklebt werden.

5. Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.

6. Es ist verboten, Werbeplakate und andere Befestigungselemente an Bäumen und anderen Gehölzen
sowie deren Halterungen anzubringen.

7. Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen
keine Löcher gegraben werden.

8. Die Werbeträger müssen mit der Anschrift und der Rufnummer des für die Aufstellung und
die Überwachung der Schilder zuständigen Unternehmens versehen sein.

9. Die Werbeträger sind regelmäßig auf Standfestigkeit, Beschädigung und dergleichen zu untersuchen.

10. Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie instand zusetzen oder
sofort zu entfernen.

11. Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.

12. Die Werbeträger müssen spätestens 2 Tage nach Ende der Veranstaltung abgebaut werden.