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Einholen von kommunalen Genehmigungen
Ein weiteres wichtiges Thema bei der Durchführung von mobilen Plakatierungsaktionen ist das Einholen von kommunalen Genehmigungen. Die meisten deutschen Gemeinden und Städte verfügen über eine Satzung, die festlegt, ob und in welcher Höhe sowie mit welchen Auflagen in dem jeweiligen Ort plakatiert werden darf. Hierbei hat jede Kommune eine komplette Handlungsfreiheit. Jede Kommune bestimmt selbst die Konditionen und die Höhe der Gebühren. In einigen Kommunen wurden Werbeagenturen vertraglich verpflichtet, für die Sondernutzungssatzung im Bereich der Werbung dort durchzusetzen. Diese bekommt das Geld für die Gebühren. Dort muss der entsprechende Antrag auch gestellt werden.
Einholen von Plakatierungsgenehmigungen
Die Höhe der Gebühren
Über die Höhe der Gebühren kann man keine Regel aufsetzen. Gebühren reichen zum Beispiel für
DIN A1 Plakate von 0,00 Euro bis 1,25 Euro pro Tag und Stück.
Fazit: Für die gleiche Menge und die gleiche Dauer kann man in einem Ort zum Beispiel 10,00 Euro bezahlen, im Nachbarort bereits 500,00 Euro und mehr. Das erschwert besonders bei neuen Regionen, in denen man keine Erfahrungen mit den dortigen Kommunen hat, erheblich die Kalkulation einer Plakatierungsaktion.
Vorlaufzeit
Besonders zu beachten ist eine Vorlaufzeit, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können.
In der Regel sollten das ca. 1 bis 2 Wochen sein.
Unsere Kosten für eine gesonderte Beantragung
McPoster.com berechnet für jede zu beantragende Kommune eine Gebühr von 5,00 Euro für die Beantragung, allerdings nur, wenn kein Plakatierungsvertrag vereinbart wurde. Für jede Kommune, bei der zunächst angefragt wird, berechnen wir 5,00 Euro. Nicht jede Kommune genehmigt eine Plakatierung! Diese Leistung können Sie auch unabhängig von einem Plakatierungsauftrag im Vorfeld ordern, um die Gebührenkosten besser kalkulieren und planen zu können. Im Qualitäts-Service-Paket ist diese Leistung bereits enthalten.
Sondernutzungsvorschriften
McPoster.com arbeitet auf der Grundlage der von den Kommunen erteilten Vorschriften.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Sondernutzungsvorschriften